CMC Consumer Medical Care GmbH

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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Preise

a. Wir stellen die am Versandtag geltenden Preise in Rechnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

b. Unsere Preise enthalten keine Umsatzsteuer. Die anfallende Umsatzsteuer wird als Mehrwertsteuer dem Warenwert zugeschlagen.

2. Mindestauftragssumme und Frachtkosten

a. Wir akzeptieren nur Aufträge mit einer Mindestauftragssumme von EUR 150,-. Aufträge unterhalb dieser Mindestgrenze bedürfen gesonderter Vereinbarung.

b. Die Lieferung ab einem Auftragsvolumen von 12 Versandeinheiten erfolgt grundsätzlich frachtfrei. Bei Express- und Eilgutsendungen geht die Differenz zum Preis der normalen Frachtgutsendung zu Lasten des Kunden.

3. Lieferzeit

a. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Überschreiten der vereinbarten Lieferfrist hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, bestehen im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist nicht.

b. Nichtkaufleute können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatzanspruch ist in diesen Fällen jedoch auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt.

c. Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Teillieferungen zu leisten. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen betrachtet.

4. Gefahrübergang

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Transport der Ware durch unseren eigenen Lieferdienst.

5. Zahlung

a. Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug, sofern nicht anders vereinbart.

b. Die Fristen sind nur eingehalten, wenn das Geld innerhalb der genannten Frist bei uns eingegangen ist bzw. bei Bezahlung mit Wechsel, Scheck oder im Lastschriftverfahren uns vorbehaltlos gutgeschrieben ist.

c. Wurde die Ware 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt noch nicht bezahlt, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils aktuellen Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Anfallende Mahnkosten gehen zu Lasten des Kunden. Entsteht darüber hinaus nachweislich ein höherer Verzugsschaden, so kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden.

d. Soll die Rechnungsregulierung über eine Einkaufszentrale, ein Verrechnungskontor oder eine ähnliche Institution erfolgen, so bedarf dies unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass ein Wechsel des Kontors beabsichtigt ist.

6. Eigentumsvorbehalt

a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (vgl. 5.a.) sämtlicher bei Vertragsabschluss bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.

b. Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im normalen Geschäftsverkehr zu veräußern. Zur Verpfändung und Sicherungsübereignung ist er nicht berechtigt. Zugriffe Dritter auf die von uns gelieferte Ware hat der Kunde uns unter Übersendung des Pfändungsprotokolls unverzüglich anzuzeigen.

c. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Im Falle des Nichtbarverkaufs tritt er die Ansprüche gegen seinen Abnehmer schon jetzt im Voraus an uns ab.

Soweit unsere Gesamtforderungen durch solche Abtretungen zu mehr als 120 % zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Kunden nach unserer Auswahl freigegeben.

7. Mängelansprüche

a. Wir sind zur Mängelbeseitigung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nur verpflichtet, wenn uns eine Mängelrüge

- bei Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung der Ware erkennbar sind, innerhalb von acht Tagen nach Lieferung zugeht,
- bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung zugeht,
- im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs innerhalb von zwei Jahren nach Ablieferung zugeht. Im übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang.

b. Im Falle berechtigter Mängelrügen sind wir lediglich zur Nacherfüllung verpflichtet. Sollte die Nacherfüllung nicht möglich sein oder fehlschlagen, so kann der Kunde unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsprinzips entweder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8. Leistungsstörungen

a. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen usw. entbinden uns für die Zeit ihres Bestehens von jeder Lieferungspflicht. Dauern diese Umstände länger als einen Monat vom vereinbarten Lieferungsdatum an, so haben sowohl der Kunde als auch wir das Recht, von dem Vertrag insoweit zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in diesen Fällen nicht.

b. Werden uns nach Vertragsabschluss Zahlungsschwierigkeiten des Kunden bekannt oder erhalten wir unbefriedigende Auskünfte, so können wir angemessene Sicherheitsleistung verlangen und - falls diese nicht gewährt wird - vom Vertrag zurücktreten.

c. Nimmt der Kunde nicht die gesamte Ware bis zum vereinbarten Termin ab oder erfüllt er seine Zahlungsverpflichtungen nicht, so erlischt sein Recht auf weitere Lieferung, wenn unser Nacherfüllungsverlangen mit Ablauf der von uns gesetzten Frist erfolglos geblieben ist (§ 281 BGB). In allen Fällen der Schlechterfüllung haben wir neben dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten auch das Recht, Schadenersatz zu verlangen.

d. Sofern wir von dem vorgenannten Rücktrittsrecht gemäß b. und c. Gebrauch machen, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits vorliegt.

e. Der Kunde kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn wir die Gegenansprüche anerkannt haben. Nichtkaufleute können ein Zurückbehaltungsrecht auch ohne unsere Anerkenntnis geltend machen, sofern es sich um Ansprüche handelt, die sich aus demselben Vertrag ergeben, aus dem unsere Forderung entspringt.

9. Rücksendungen

Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

10. Allgemeines

a. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Sontheim.

b. Das Vertragsverhältnis unterliegt, auch wenn es sich um Lieferungen ins Ausland handelt, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c. Ist unser Kunde Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl München oder ein gesetzlicher Gerichtsstand. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks, Wechseln und Lastschriftverfahren.

d. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn und soweit wir uns schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt haben.

e. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall soll eine Bestimmung gelten, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Ziel möglichst nahe kommt.


CMC Consumer Medical Care GmbH
Eichendorffstraße 12-14, 89567 Sontheim/Brenz
gültig ab: 01.07.2005